Jagdhundewesen


 

Die Freude bei der Abrichtung und die Erfolge bei der praktischen Jagdausübung
mit Jagdhunden sollten für uns Jäger Ansporn sein, brauchbare Jagdhunde zu führen.

 

Jagdhund

 

Zur Wahrung des Tierschutzes, aus Gründen der Waidgerechtigkeit und durch Vorschriften
sind wir zudem gehalten entsprechend geprüfte Jagdhunde einzusetzen:

Paragraph 4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes setzt voraus, dass den Jagdausübungsberechtigten ein für den Jagdbezirk brauchbarer Jagdhund, der geprüft ist,
zur Verfügung stehen muss. Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund geführt werden.
Bei der Nachsuche ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund einzusetzen.

 

Jagdhund im Wasser

 

Der Nachweis der Brauchbarkeit für die Niederwildjagd in unseren heimischen Revieren
wird durch bestehen folgender Prüfungen erreicht:

  • VGP: Verbandsgebrauchsprüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes
  • HZP: Herbstzuchtprüfung bei Zucht- oder Jagdgebrauchshundeverein mit Zusatzfächern (Gehorsam, Freiverlorensuche u. Schweißarbeit) bei einer Brauchbarkeitsprüfung
  • Brauchbarkeitsprüfung: Im Auftrag der Kreisjägerschaft Leer führt der Hegering Overledingen jährlich eine „Brauchbarkeitsprüfung auf Grundlage der Richtlinien über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen“ mit Stand vom 15.07.2002 durch.

 

Jagdhund

 

Die Richtlinie ist als PDF-Dokument bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. erhältlich: www.ljn.de/ueber_uns/downloads/

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Es werden nur Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen.
  • Der Hund muss mindestens im Jahr zuvor gewölft sein und soll zum Zeitpunkt
    der Prüfung mindestens 12 Monate alt sein.
  • Der Hund muss über eine Tätowiernummer oder einen Identifikationschip zweifelsfrei identifizierbar sein.
  • Vorzulegende Unterlagen (Jagdschein, Ausbildungs- und Prüfungsbuch, gültige Tollwutschutzimpfung)
  • Anmeldung auf Vordruck BrP1 (spätestens eine Woche vor Prüfungstermin)
    an den Hundeobmann.
  • Zahlung des Nenngeldes bei Anmeldung (Brauchbarkeitsprüfung 70,00 EUR, Zusatzfächer
    35,00 EUR, Teilnehmer aus einer anderen Jägerschaft zusätzlich 25,00 EUR)

 

Jagdhund

 

Jagdhund

 

Hundeobmann: Johann Stamm
Verbindungsweg 23
26817 Rhauderfehn

privat: 04952 7532 This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Arbeit: 04921 917110 This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.